Das Bildungsministerium hat Informationen über die Hygieneregeln für Schulen ab 02.05.2022, d.h. ab kommendem Montag herausgegeben. Detailliert informiert das Ministerium im aktuellen Schreiben an die Eltern.

Die wesentlichen Neuerungen sind:
Entsprechend den Anpassungen der Absonderungsverordnung zum 01.05.2022 gilt auch für Schulen: Lediglich infizierte Personen müssen sich in Absonderung begeben, Kontaktpersonen sind - solange sie symptomfrei sind - davon ausgenommen. Die Absonderung endet, sofern seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorhanden sind, frühestens nach 5 Tagen, spätestens aber nach 10 Tagen.
Zum 02.05.2022 entfallen die freiwilligen Testangebote zweimal pro Woche. Ebenso entfallen die verpflichtenden 5-Tage-Tests nach Auftreten einer Coronainfektion in einer Lerngruppe. In Ausnahmefällen kann das Gesundheitsamt ein anderes Vorgehen anordnen.
Masken können weiterhin freiwillig getragen werden.
Wie bisher sollen Personen, die Erkältungssymptome zeigen, die Schule nicht besuchen. Nähere Informationen dazu finden sich im aktualisierten Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssysmptomen in Schulen.

Wir hoffen für den Rest des Schuljahres auf einen sicheren und von coronabedingten Einschränkungen freien Schulalltag für unsere ganze Schulgemeinschaft.

Aktualisierte Datenschutzerklärung! Zum 25.05.2018 trat die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. In dem Zuge haben wir unsere Datenschutzerklärung an die neuen Vorgaben angepasst. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Durch Klick auf den „Verstanden“-Button erklären Sie, dass Sie diesen Hinweis gelesen haben!