Am letzten Freitag hat das Rheinland-Pfalz die Corona-Regelungen aktualisiert. Dabei gab es auch neue Vorgaben für den Umgang mit Corona-Fällen in Schulen. Inzwischen haben wir vom Gesundheitsamt die Informationen zur konkreten Umsetzung im Landkreis Germersheim erhalten.
In der neuen Absonderungsverordnung ist wieder vorgesehen, dass bei einem positiven Fall in einer Lerngruppe enge Kontaktpersonen (2m-Radius um die betroffene Person) sich sofort absondern müssen und von der Schule an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dies gilt bereits bei einem positiven schulischen Schnelltest. Die übrigen Schülerinnen und Schüler werden wie bisher für 5 Schultage täglich getestet.

Ausgenommen von der Absonderung sind:
- dreifach Geimpfte / Geboosterte (dauerhaft),
- doppelt Geimpfte oder Genesene (für einen Zeitraum von drei Monaten).

Die Absonderung dauert dann regulär 10 Tage. Schülerinnen und Schüler können sich ab Tag 6 durch einen negativen POC- oder PCR-Test einer zertifizierten Teststelle vorzeitig freitesten. Dieser ist privat zu organisieren, die negative Bescheinigung in der Schule vorzulegen.

Die folgende Grafik zeigt die aktuellen Quarantäneregelungen in RLP:

Der aktuelle Hygiene-Plan

Das aktuelle Test-Konzept

Aktualisierte Datenschutzerklärung! Zum 25.05.2018 trat die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. In dem Zuge haben wir unsere Datenschutzerklärung an die neuen Vorgaben angepasst. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Durch Klick auf den „Verstanden“-Button erklären Sie, dass Sie diesen Hinweis gelesen haben!