Ab dem 13.09.2021 tritt zur Bewertung der Coronalage das dreigliedrige Warnstufenkonzept des Landes in Kraft. In der Folge wurde auch der Hygieneplan-Corona für die Schulen aktualisiert. Demnach entfällt an Schulen die Maskenpflicht im Unterricht am Platz, solange sich der jeweilige Landkreis in Warnstufe 1 befindet. Selbstverständlich steht jedem frei, zu seinem und dem Schutz anderer auch weiterhin eine Maske am Platz zu tragen.
Nach den neuen Quarantänevorgaben dürfen Kontaktpersonen in der Regel den Unterricht weiter besuchen, dabei gilt eine durchgängige Maskenpflicht bei täglicher Testung. Verantwortlich ist wie bisher das zuständige Gesundheitsamt.

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