An den Schulen in Rheinland-Pfalz werden die Corona-Schnelltests zweimal pro Woche bis zu den Sommerferien fortgesetzt. Nach Auslaufen des Bundesgesetzes zum 30.06. wird dies ab dem 01.07. durch die Landesverordnung geregelt. Schülerinnen und Schüler können weiterhin von der Testpflicht befreit werden, wenn eine vollständige Impfung oder eine überstandene Infektion im Sekretariat nachgewiesen wird. Der morgendliche Corona-Test in der Schule kann auch durch einen aktuellen negativen Testnachweis durch ein Testzentrum oder durch eine von den Eltern unterschriebene Erklärung über einen negativen häuslichen Test ersetzt werden.

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