Aufgrund der für die nächsten Tage gemeldeten Sturmwarnungen hat das Bildungsministerium in einer Pressemitteilung nochmals auf die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz hingewiesen:

“Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule benachrichtigt werden.”