Nachdem Bundestag und Bundesrat eine Rechtsverordnung zur Gleichstellung von geimpften Personen und genesenen Personen mit negativ getesteten Personen erlassen haben, wurden wir vom Bildungsministerium im veränderten Testkonzept darüber informiert, wie diese Verordnung in Bezug auf die Testpflicht an Schulen umgesetzt werden soll.

Es besteht nun die Möglichkeit, im Falle eines entsprechenden Nachweises von der verpflichtenden Teilnahme an der Testung befreit zu werden:

  • nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (genesene Person)
  • nach vollständiger Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (geimpfte Person)
  • nach einer Infektion und zusätzlicher Impfung (genesene und geimpfte Person)

Weiterführende Informationen, z. B.  über die Art des Nachweises, werden über unsere Lernplattform Moodle in den Klassen- bzw. Jahrgangsgruppen verteilt.

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