Der Kreis weist darauf hin, dass ab einer Inzidenz von über 100 im öffentlichen Nahverkehr nur noch FFP-2-Masken oder vergleichbare Masken, keine OP-Masken mehr zulässig sind. Dies ist im Gebiet des KVV derzeit flächendeckend der Fall.
FFP-2-Masken im ÖPNV
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- Geschrieben von Adm