Wie den Medien zu entnehmen war, gab es durch Bundestag und Bundesrat eine Erweiterung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die zum 24.04.2021 in Kraft tritt und auch Auswirkungen auf die Schulen hat.

So regelt die Neuerung des Gesetzes bspw. das Vorgehen bzgl. Schulschließungen und den Übergang ins Wechselmodell einheitlich in Abhängigkeit von den Inzidenzzahlen in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Bildungsministerin an die Eltern zum neuen Infektionsschutzgesetz. Für das Land Rheinland-Pfalz ist bis zu den Pfingstferien bereits festgelegt, dass Präsenzunterricht nur im Wechselmodell stattfinden wird.

Des Weiteren gilt ab Montag, dem 26.04.2021, eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler; zwei Corona-Tests pro Woche sind Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Da die Tests verpflichtend sind, ist keine Einverständniserklärung mehr notwendig. Die Schnelltests finden in der Schule statt. Ersatzweise kann eine negative Testbescheinigung - eines anerkannten Testzentrums oder eines Arztes -  vorgelegt werden, wenn sie zum jeweiligen Testtermin der Schule (am EGW Montag - Donnerstag) nicht älter als 24 Stunden ist. Weitere Details können Sie dem aktuellen Testkonzept des Landes Rheinland-Pfalz entnehmen.

Schülerinnen und Schüler, die zur Schule kommen ohne an den Testungen teilzunehmen oder ohne einen vergleichbaren Nachweis vorzulegen, müssen aufgrund der Regelungen umgehend wieder nach Hause gehen. Bei Minderjährigen werden die Eltern bzw. Sorgeberechtigten telefonisch zwecks Abholung kontaktiert.

Wie mit positiven Testergebnissen umzugehen ist, erläutern folgende Dokumente:

Positive Testergebnisse werden an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet.

Atteste, die zur Befreiung von der Testpflicht vorgelegt werden, werden durch die zuständige Schulbehörde (ADD) geprüft. Bis zur Klärung des jeweiligen Falles kann die Schule von dem Betroffenen nicht besucht werden.

Wer an den Testungen und damit am Präsenzunterricht nicht teilnimmt, hat „keinen Anspruch auf ein dem Präsenzunterricht vergleichbares pädagogisches Angebot“; das digitale Klassenbuch in der Moodle-Gruppe der jeweiligen Klasse bietet die Möglichkeit, sich über den verpassten Unterrichtsstoff zu informieren.

Die ersten beiden Wochen im Wechselmodell haben gezeigt, wie wichtig das gemeinsame Lernen und Lehren im persönlichen Austausch vor Ort sind. Wir freuen uns, dass dies nach der langen Phase des Fernunterrichts geglückt ist und hoffen, dass all unsere gemeinsamen Anstrengungen auch in den kommenden Wochen fortgeführt werden können.

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