Zwischenzeitlich erreichten uns weitere offizielle Informationen und Vorgaben zur Maskenpflicht an Schulen:
Die Maskenpflicht ist Teil der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung sowie des aktuellen Hygieneplans Corona für Schulen in Rheinland-Pfalz. Sie gilt auf dem gesamten Schulgelände (Schulgebäude und Außenbereich) sowie während des gesamten Schultags (Unterrichts- und Pausenzeiten).
Ausnahme: in den großen Pausen auf dem Schulhof, sofern der Mindestabstand von 1,5m zu allen weiteren Personen gewahrt bleibt bzw. zum Essen in der Mensa.

Im Gegensatz zu den bekannten textilen Barrieren, die Nase, Wangen und Kinn enganliegend bedecken müssen, sind Gesichtsvisiere (face shields) keine zugelassene Mund-Nasen-Bedeckung. Zum Tausch durchfeuchteter Masken empfiehlt es sich ebenfalls mehrere Masken zum Wechseln mitzubringen.

Praktischer Sportunterricht kann im Innenbereich nicht stattfinden. Im Freien ist er je nach Witterungslage möglich; bei Einhaltung des Abstandgebots kann im Freien auf das Tragen der Masken verzichtet werden.

Sofern die Raumkapazitäten es ermöglichen, werden die Kursarbeiten der Leistungskurse in der MSS 13 in Räumen geschrieben, die die Einhaltung des Abstandgebots sicherstellen, so dass auch dort ausnahmsweise am Platz die Maske abgenommen werden kann.

Für eine Befreiung von der Maskenpflicht oder vom Besuch des Präsenzunterrichts muss ein qualifiziertes ärztliches Attest zur Prüfung durch die Schule vorgelegt werden. Ansprechpartner sind die Jahrgangsstufenleiter. Aus dem Attest muss neben einer Diagnose auch eine konkrete Begründung für die Befreiung von der Maskenpflicht hervorgehen. Eine ärztliche Empfehlung allein ist nicht ausreichend.
Im Falle einer Befreiung von der Maskenpflicht muss im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt 1,5m Abstand zu weiteren Personen gewährleistet sein. Ist dies schulorganisatorisch nicht möglich, kann der Unterricht vor Ort nicht besucht werden.

Detailliertere Informationen auf der Seite des Landes: „Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen“ und „Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen“

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