Das Ministerium für Bildung hat nach den Beschlüssen des Gesprächs zwischen den Ministerpräsidentinnen, den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin am 25.11.2020 ein Schreiben an die Eltern veröffentlicht: Elternschreiben_nach_MPK-Kanzlerin.pdf

Getreu diesem Motto haben sich fleißige Mitglieder unserer Schulgemeinschaft in diesem Jahr ganz Unterschiedliches einfallen lassen, um euch das Warten auf die Festtage zu verschönern und zu zeigen, wie aktiv unsere Schulgemeinschaft auch in diesen Tagen ist. Seid also gespannt, was sich hinter all den Türchen unseres ersten digitalen Adventskalenders versteckt und habt viel Freude daran! Hier geht es zum EGW Adventskalender.

Zum 13.12.20 tritt der neue Fahrplan in Kraft. In Wörth ändern sich die Abfahrten der Fahrten 593/212 (neu von Steig 1), 549/227 (neu von Steig 8) und 547/234 (neu von Steig 4). Wir bitten um Beachtung.

Eine Gesamtübersicht finden Sie hier.

Alle 15 Minuten erkrankt ein Mensch an Blutkrebs. Für viele Leukämiepatienten besteht die einzige Hoffnung in einer Stammzellenspende. Leider ist die Wahrscheinlichkeit, einen geeigneten Spender zu finden, nicht sehr groß. Hier kommt es daher auf jeden Einzelnen an. Jeder von uns hat die Möglichkeit, Leben zu retten!

Das Europa-Gymnasium möchte einen Beitrag hierzu leisten und diesen Menschen helfen. Deshalb führen wir am 11.Dezember mit Unterstützung der Schülervertretung (SV) und der Schulsanitäter eine Registrierungsaktion an unserer Schule durch. Hierzu haben wir einen echten Stammzellspender eingeladen, der authentischer als alle Infoblätter vermitteln kann, was Stammzellspende und damit Leben spenden wirklich bedeutet. Im Anschluss daran haben alle Schüler ab 17 Jahren die Möglichkeit, ein Registrierungsset mit nachhause zu nehmen. Die Typisierung erfolgt per Wangenschleimhautabstrich mit einem Wattestäbchen. Aufgrund der Corona-Situation wird der Wangenabstrich in aller Ruhe zuhause durchgeführt. Nach dem Abstrich werden die Merkmale bestimmt, die es erlauben zu entscheiden, ob man für einen Patienten als Spender infrage kommt. 

Mit der Teilnahme an einer solchen Aktion erklärt man zwar grundsätzlich seine Bereitschaft zu einer Stammzellspende, ABER die tatsächliche Entscheidung wird erst dann getroffen, wenn man in einem konkreten Fall als Spender benachrichtigt wird. Alle gesunden Schülerinnen und Schüler, die am Spendentag mindestens 17 Jahre alt  sind, können an der Registrierungsaktion teilnehmen.

Die Aufnahme jedes neuen potenziellen Lebensspenders kostet die DKMS 35 Euro. Die DKMS arbeitet gemeinnützig und ist auf Spendengelder angewiesen. Da die Kosten von unserer Schule nicht selbst getragen werden können, würden wir uns sehr über eine Geldspende freuen. Nur mit Ihrer Hilfe können wir Hoffnung schenken und Leben retten.

DKMS-Spendenkonto
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE54 6415 0020 0001 6893 96
BIC: SOLADES1TUB
Verwendungszweck: BEZ 640 (bitte unbedingt angeben)

Selbstverständlich erhalten Sie für Ihre Geldspende von der DKMS ab einem Betrag von 50 Euro eine Spendenbescheinigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck nach dem Aktionskürzel Ihre Adresse an. Bitte unterstützen Sie das vorbildliche Engagement unserer Schüler. Denn: Jede Spende ist mehr wert als sie kostet!

Aufgrund einer Baumaßnahme wird vom 19.11.20 bis 18.12.2020 eine Umleitungsstrecke gefahren. 

Umleitungsweg Richtung Rheinzabern:

  • Nach Haltestelle Leimersheim Festplatz wieder zurück nach Kuhardt fahren.
  • In Kuhardt weiter Richtung Neupotz.
  • In Neupotz von der Rheinzaberner Straße links in die Ruppertstraße. Weiter über die Straße An der Kapplach.
  • Dann rechts auf die Straße Im Weidfeld.
  • Dann rechts auf die Hauptstraße.
  • Nun Linienweg normal fortführen.

Der Rückweg erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.

Die Haltestelle Neupotz Weidfeld wird während der Baumaßnahme nicht bedient.

Als Ersatz dient die Haltestelle Neupotz Mitte.

Schulpendler, die regelmäßig auf den Linien 599-105, 590-211, 599-206 und 547-119 verkehren, dürfen sich nun ebenfalls auf Verstärkerfahrten mit zusätzlichen Bussen freuen.

Bei so genannten Verstärkerfahrten folgt ein Bus der regulären Linie, wodurch sich die Zahl der Fahrgäste auf zwei Fahrzeuge verteilt. Das trägt zur Sicherheit der Mitfahrenden und zum Infektionsschutz aufgrund der Corona-Pandemie bei. Die Fahrten, die ab Montag (16. November) angeboten werden, im Einzelnen:

·         547-119: Bad Bergzabern - Vollmersweiler - Schaidt - Freckenfeld - Minfeld - Kandel – Wörth (Abfahrt 6:52 Uhr, 1. Stunde Hinfahrt)

·         590-211: Westheim - Lingenfeld –Germersheim (Abfahrt 7:17 Uhr, 1. Stunde Hinfahrt)

·         599-105: Freisbach - Weingarten - Schwegenheim - Lingenfeld –Germersheim  (Abfahrt 6:49 Uhr, 1. Stunde Hinfahrt)

·         599-206: Germersheim - Lingenfeld (Abfahrt 12:56 Uhr, 6. Stunde Heimfahrt)

In Anbetracht der Infektionszahlen im Kreis Germersheim möchten wir noch einmal an alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft appellieren die Regeln zur Hygiene und Kontaktreduktion einzuhalten, sowohl innerhalb der Schule als auch außerhalb. Alle unsere Maßnahmen in der Schule, einschließlich der seit letzten Montag erweiterten Maskenpflicht und Abstandsvorgaben, helfen nur, wenn auch im privaten Umfeld großer Wert auf die geltenden Regelungen gelegt wird und so die Wahrscheinlichkeit Infektionen von außen in die Schule zu tragen reduziert wird.

Versuchen Sie in diesen schwierigen Zeiten Kontakte, insbesondere ohne Maske und Abstand, zu vermeiden; nur so reduzieren Sie das Infektions- oder Quarantänerisiko und erleichtern dem Gesundheitsamt gegebenenfalls die Kontaktverfolgung.

Nur wenn wir alle mithelfen, werden die derzeitigen zusätzlichen Einschränkungen Erfolg haben und zum erhofften Rückgang der Corona-Infektionen führen.

Bei Fragen finden Sie weitere Erläuterungen auf der Corona-Webseite des Kreises Germersheim oder Sie wenden sich an die Telefon-Hotline des Bürgertelefons unter 07274-53-131.

Liebe Schülerinnen und Schüler,

die vergangenen Wochen waren geprägt von Einschränkungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Diese haben unseren Schulalltag maßgeblich verändert. Seit dieser Woche gilt nun die erweiterte Maskenpflicht, was zu einer hitzigen Debatte führte. Diskutiert wurde vor allem die Wiedereinführung des Wechselmodells (Szenario 2). Argumente aus den Reihen der Schülerschaft haben wir im Folgenden für euch zusammengestellt: 

Für Szenario 2 spricht zunächst die Verringerung der Ansteckungsgefahr, da die notwendigen Abstände besser eingehalten werden können. Dies betrifft nicht nur den Unterricht, sondern auch die Schulwege, denn die meisten von uns sind auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. In der Phase des Präsenzunterrichts fördert die Reduzierung der Lerngruppen ein individuelles und konzentriertes Arbeiten. Für den Fernunterricht ist das EGW digital gut aufgestellt. Es existieren Moodlekurse, Leihgeräte im Bedarfsfall sowie Erfahrungen aus dem Frühjahr. 

Kritik ruft hervor, dass weniger Unterrichtsstoff vermittelt werden kann. Auf die Neueinführung im Präsenzunterricht folgt die Übungsphase im Homeschooling. Direkte Hilfestellungen durch den Lehrer sind dann erst wieder vor Ort möglich. Besonders kritisch wird die Situation aus Sicht der AbiturientInnen, da sie die Vorbereitung auf die Prüfungen erschwert. Unsere Kleinsten, die SchülerInnen der Klassenstufe 5, stehen vor dem Problem, dass ihre Klassengemeinschaften weniger ausgeprägt sind. Nach ihrem Wechsel in die neue Schulform sind das Lernen in der Gemeinschaft sowie die direkte Ansprache sehr wichtig. Eigenständigkeit im Heimunterricht kann hier nicht vorausgesetzt werden. Ihre berufstätigen Eltern sind in dieser Phase mit der Frage der Betreuung und Hilfestellung konfrontiert. Technische Probleme lassen sich überdies nicht ausschließen. – Die vorgeschriebene Maskenpflicht gilt übrigens auch in Szenario 2. 

Wir als SV sind uns der Ernsthaftigkeit der Situation bewusst und nehmen eure Fragen, Probleme und Anregungen ernst. In der Schulgemeinschaft sind Zusammenhalt und kollektives Handeln wichtig. Wir sitzen alle im selben Boot. Daher: Teilt uns eure Meinung auf den bekannten Kommunikationswegen mit (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - @svegwoerth) oder sprecht uns im Schulgebäude an!

Die Entwicklung der nächsten Wochen ist abzuwarten. Der Schulbetrieb ist abhängig von den Entscheidungen von Bund und Ländern. Zum Schutz aller möchten wir nochmals an die Beachtung der Hygieneregeln erinnern: Haltet Abstand! Tragt eure Maske! Wascht die Hände! 
Lüftet die Klassenräume! Benutzt die Warn-App!

Bleibt gesund!

Zwischenzeitlich erreichten uns weitere offizielle Informationen und Vorgaben zur Maskenpflicht an Schulen:
Die Maskenpflicht ist Teil der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung sowie des aktuellen Hygieneplans Corona für Schulen in Rheinland-Pfalz. Sie gilt auf dem gesamten Schulgelände (Schulgebäude und Außenbereich) sowie während des gesamten Schultags (Unterrichts- und Pausenzeiten).
Ausnahme: in den großen Pausen auf dem Schulhof, sofern der Mindestabstand von 1,5m zu allen weiteren Personen gewahrt bleibt bzw. zum Essen in der Mensa.

Im Gegensatz zu den bekannten textilen Barrieren, die Nase, Wangen und Kinn enganliegend bedecken müssen, sind Gesichtsvisiere (face shields) keine zugelassene Mund-Nasen-Bedeckung. Zum Tausch durchfeuchteter Masken empfiehlt es sich ebenfalls mehrere Masken zum Wechseln mitzubringen.

Praktischer Sportunterricht kann im Innenbereich nicht stattfinden. Im Freien ist er je nach Witterungslage möglich; bei Einhaltung des Abstandgebots kann im Freien auf das Tragen der Masken verzichtet werden.

Sofern die Raumkapazitäten es ermöglichen, werden die Kursarbeiten der Leistungskurse in der MSS 13 in Räumen geschrieben, die die Einhaltung des Abstandgebots sicherstellen, so dass auch dort ausnahmsweise am Platz die Maske abgenommen werden kann.

Für eine Befreiung von der Maskenpflicht oder vom Besuch des Präsenzunterrichts muss ein qualifiziertes ärztliches Attest zur Prüfung durch die Schule vorgelegt werden. Ansprechpartner sind die Jahrgangsstufenleiter. Aus dem Attest muss neben einer Diagnose auch eine konkrete Begründung für die Befreiung von der Maskenpflicht hervorgehen. Eine ärztliche Empfehlung allein ist nicht ausreichend.
Im Falle einer Befreiung von der Maskenpflicht muss im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt 1,5m Abstand zu weiteren Personen gewährleistet sein. Ist dies schulorganisatorisch nicht möglich, kann der Unterricht vor Ort nicht besucht werden.

Detailliertere Informationen auf der Seite des Landes: „Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen“ und „Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen“

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